Bedingungen für Startplätze und den Pilot
Was gilt, wenn du einen Startplatz sicherst und FragAva kostenlos testest.
Stand: 6. November 2026
1. Anbieterin und Teilnahme
Anbieterin ist die FragAva KLG, Scheuchzerstrasse 22, 8006 Zürich, Schweiz, hallo@fragava.com.
Das Angebot richtet sich an Betriebe, die FragAva für ihre geschäftliche Tätigkeit erproben möchten. Die anmeldende Person erklärt, dass sie zur Anmeldung und zum Abschluss der damit verbundenen Vereinbarungen für den angegebenen Betrieb berechtigt ist.
Diese Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FragAva. Für den Startplatz und den kostenlosen Pilot gehen sie bei Widersprüchen den allgemeinen Bedingungen vor. Ausdrücklich vereinbarte individuelle Zusagen bleiben massgeblich.
2. Was ein Startplatz bedeutet
Mit der Anmeldung beantragt der Betrieb einen kostenlosen Startplatz für die bezeichnete Pilotgruppe. Der Platz ist zugeteilt, sobald FragAva dies nach der erforderlichen Bestätigung der Kontaktangaben bestätigt hat. Eine reine Eingangs- oder E-Mail-Bestätigungsnachricht ist noch keine Zusage eines bestimmten Aktivierungstermins.
Der Startplatz ermöglicht die Vorbereitung der Einrichtung und die Teilnahme am Pilot nach Freischaltung. Die Registrierung selbst löst keine Zahlungspflicht aus. Sie ist insbesondere keine Bestellung eines kostenpflichtigen Abonnements.
Ein im Anmeldeprozess genannter Starttermin steht unter den dort erläuterten Voraussetzungen, insbesondere der technischen Einsatzbereitschaft und erforderlichen Freigaben von WhatsApp/Meta. Ist ein Termin ausdrücklich verbindlich vereinbart, gilt diese Vereinbarung. Andernfalls informieren wir bei einer wesentlichen Verschiebung und nennen den nächsten bekannten Schritt. Der Betrieb kann seine Teilnahme ohne Kosten zurückziehen.
3. Vorbereitung und Freigabe eines Platzes
Wir können die für den Start erforderlichen Angaben und Einrichtungsschritte anfordern. Erinnerungen im Zusammenhang mit dem beantragten Platz gehören zur Organisation der Teilnahme. WhatsApp-Benachrichtigungen setzen die hierfür gesondert erteilte Auswahl beziehungsweise Einwilligung voraus.
Bleibt eine erforderliche Rückmeldung aus, dürfen wir den Platz nach vorheriger Mitteilung einer konkreten angemessenen Frist wieder freigeben. Das blosse Alter einer Registrierung genügt nicht, wenn die notwendige Aufforderung nicht zugestellt wurde. Die Freigabe erzeugt keine Gebühr. Eine erneute Anmeldung ist nach Verfügbarkeit möglich.
4. Umfang und Beginn des kostenlosen Piloten
Im Pilot kann der Betrieb die ausdrücklich freigeschalteten FragAva-Funktionen im vereinbarten Umfang kostenlos erproben. Noch nicht freigeschaltete oder gesondert angebotene Funktionen sind nicht automatisch eingeschlossen.
Soweit nicht im individuellen Pilotangebot abweichend vereinbart, endet die kostenlose Erprobung, sobald entweder 90 Kalendertage seit dem Pilotbeginn vergangen sind oder insgesamt 30 über Ava eingegangene Reservationen bestätigt beziehungsweise Abholbestellungen angenommen wurden. Massgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis. Änderungen eines bereits gezählten Vorgangs und dessen Stornierung werden nicht als zusätzlicher Abschluss gezählt. Der aktuelle Nutzungsstand wird dem Betrieb zugänglich gemacht; Unstimmigkeiten können bei FragAva gemeldet werden.
Der Pilot beginnt erst, wenn der vereinbarte Einsatz tatsächlich aktiviert und dem Betrieb als gestartet angezeigt oder bestätigt wurde. Die Wartezeit vor der Freischaltung zählt nicht mit. Ein gesonderter früher Teamtest verkürzt einen ausdrücklich erst später beginnenden Gäste-Piloten nicht, sofern dies nicht klar abweichend vereinbart wurde.
Eine günstigere schriftliche oder im Anmeldeprozess ausdrücklich zugesagte Pilotregelung bleibt verbindlich.
5. Was kostenlos ist und welche Fremdkosten möglich sind
Für die FragAva-Software fallen innerhalb des vereinbarten Pilotumfangs keine Lizenz- oder Nutzungsgebühren an. Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht nur durch eine spätere gesonderte Bestellung.
Nicht umfasst sind Kosten eigener Internet-, Telefon- oder sonstiger Drittverträge des Betriebs. Wenn für den gewünschten WhatsApp-Einsatz unmittelbar von Meta oder einem anderen Dienstleister erhobene Entgelte anfallen, weisen wir vor der entsprechenden kostenpflichtigen Einrichtung oder Nutzung darauf hin. Solche Entgelte richten sich nach dem gesonderten Vertragsverhältnis mit dem Anbieter. FragAva darf aus dem kostenlosen Pilot keine nicht vereinbarten eigenen Zusatzgebühren ableiten.
6. Zusammenarbeit im Pilot
Wir freuen uns über Rückmeldungen zur Verständlichkeit und Zuverlässigkeit. Eine positive Bewertung, öffentliche Empfehlung, Erlaubnis zur Logonutzung oder Teilnahme an Werbung ist keine Bedingung des kostenlosen Piloten. Für Referenzen und öffentliche Aussagen holen wir eine gesonderte Erlaubnis ein.
Der Betrieb prüft seine hinterlegten Informationen und die Ergebnisse des Systems, meldet erkennbare Fehler und bleibt für die tatsächliche Durchführung seiner Reservationen, Bestellungen und betrieblichen Abläufe verantwortlich. Die gesetzlichen Pflichten von FragAva bleiben unberührt.
7. Ende, Fortsetzung und Daten
Der Betrieb kann den Pilot jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beenden, etwa per E-Mail an hallo@fragava.com. FragAva darf den Pilot aus sachlichem Grund, insbesondere wegen einer erforderlichen technischen Einstellung oder einer nicht erteilten Drittanbieterfreigabe, mit angemessener Vorankündigung beenden. Bei Missbrauch oder einem erheblichen Sicherheitsrisiko gelten die Sperrregeln der AGB.
Wir informieren über das bevorstehende oder eingetretene Erreichen der Pilotgrenze. Eine gegebenenfalls gewährte kostenlose Übergangsfrist ist kein kostenpflichtiges Abonnement. Ohne gesonderte Bestellung erfolgt keine automatische Belastung und keine automatische kostenpflichtige Verlängerung. Die produktiven Funktionen können nach Pilotende eingestellt werden; wir weisen auf die Auswirkungen auf laufende Vorgänge hin.
Nach Ende der Teilnahme ermöglichen wir für grundsätzlich 30 Tage die Anforderung beziehungsweise den Abruf der übertragbaren Betriebsdaten. Anschliessend werden auftragsbezogene Daten nach dem Auftragsbearbeitungsvertrag gelöscht. Ein früherer berechtigter Löschauftrag bleibt möglich. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und die zur Vertragsabwicklung notwendigen eigenen Unterlagen werden getrennt behandelt.
8. Datenschutz
Für die Verwaltung des Startplatzes gelten unsere Datenschutzhinweise. Bevor FragAva personenbezogene Daten für den Betrieb verarbeitet, ist der Auftragsbearbeitungsvertrag einschliesslich seiner Anlagen zu vereinbaren. Der Betrieb informiert seine Gäste und Mitarbeitenden über den Einsatz und erfüllt die für seine Verarbeitung erforderlichen Voraussetzungen.